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Kinderrechte

Jedes Kind zählt

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Jedes Kind zählt

Als Kinderhilfsorganisation setzt sich Aktion Hilfe für Kinder für die Wahrung der UN-Kinderrechtskonvention ein. Auch Deutschland hat sich verpflichtet, die zehn Grundrechte dieser Konvention umzusetzen. Sie legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest und stellt die Wichtigkeit von deren Wert und Wohlbefinden heraus. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die Konvention beruht, beinhalten das Überleben, die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung und die Wahrung der Interessen der Kinder sowie deren Beteiligung. Wir von Aktion Hilfe für Kinder arbeiten mit an der Umsetzung dieser Konvention und fokussieren uns mit unserem Angebot insbesondere auf die folgenden vier Grundrechte:  

 

  • Das Recht auf Gleichheit: Jedes Kind hat das Recht auf gleichen Schutz vor Diskriminierung, unabhängig von seiner Rasse, Religion, nationalen oder sozialen Herkunft, Geschlecht oder anderen Merkmalen. Dies gilt auch für ihre Familien.
  • Das Recht auf Gesundheit: Es sichert den Kindern ein gesundes Aufwachsen zu. Kinder sollen keine Not leiden, sie sollen gesund leben können und Geborgenheit finden. 
  • Das Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe: Es sichert den Kindern eine selbstbestimmte Freizeit, in der sie spielen, sich erholen oder sich an kulturellen oder künstlerischen Angeboten beteiligen können. 
  • Das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung: Es sichert den Kindern die aktive Teilnahme am Leben in einer Gesellschaft durch eine besondere Fürsorge und Förderung zu. 
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