Mitgliederversammlung am 14.10.2021
12/10/2021
Vereinsmitglieder von Aktion Hilfe für Kinder e. V. unterstützen nicht nur unsere Einzelfallhilfe und Projektförderung, sie leisten gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zu unseren Stiftungsprojekten.
Auf unserer Jahreshauptversammlung haben unsere Mitglieder die Möglichkeit sich aktiv an der Arbeit des Vereins zu beteiligen und mitzuentscheiden.
Deshalb laden wir, unter Einhaltung der 3 G-Regel*, alle unsere Mitglieder herzlichst zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ein.
WANN?
14.10.2021, Beginn 18:00 Uhr
WO?
Courtyard by Marriott in der
Theodor-Heuss-Allee 2,
28215 Bremen
Die Versammlung ist nicht öffentlich, es werden nur Mitglieder und geladene Gäste zugelassen. Anmeldungen können bis zum 01.10.2021, unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und der Mitgliedsnummer, per E-Mail an mitglied@aktion-hfk.de erfolgen.
Tagesordnung
TOP 1:
Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit, Ernennung des Protokollführers, Genehmigung der Tagesordnung durch die Mitglieder
TOP 2:
Satzungsänderungen
TOP 3:
Entgegennahme der Jahresberichte 2019 und 2020
TOP 4:
Bericht und Wahl des Rechnungsprüfers
TOP 5:
Entlastung des Vorstandes
TOP 6:
Festsetzung der Jahresbeiträge der Mitglieder
TOP 7:
Schlusswort der Vorsitzenden
Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung müssen spätestens 14 Tage vor der Versammlung schriftlich beantragt werden.
* Genesene sind Menschen, die ein positives PCR-Testergebnis vorzeigen können, das mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als sechs Monate ist, oder über den entsprechenden Brief des Gesundheitsamtes verfügen. Als geimpft gilt man erst 14 Tage nach der zweiten Impfung – außer bei dem Impfstoff von Johnson und Johnson, bei dem eine einzige Dosis ausreichend ist. Auch hier müssen dann 14 Tage vergangen sein, um als geimpft zu gelten.
Als negative Testergebnisse werden PCR-Tests und Antigen-Schnelltests anerkannt, die nicht älter als 24 Stunden sind.
Der Nachweis ist vorzuweisen und bereitzuhalten.