Gemeinsam stark für Kinderrechte – Fokus September: Fürsorge & Förderung bei Behinderung
04/09/2023
Alle jungen Menschen mit einer Beeinträchtigung haben das Recht auf ein menschenwürdiges und erfülltes Leben. So wie alle anderen Kinder und Jugendlichen auch. Sie sollen so selbstständig wie möglich leben können. Und Teil der Gemeinschaft sein.
Junge Menschen mit Beeinträchtigung haben das Recht auf Betreuung und Unterstützung. Damit sie sich so gut wie möglich entwickeln und entfalten können. Dies besagt Artikel 23 der UN-Kinderrechtskonvention – „Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung“.
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