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Gemeinsam stark für Kinderrechte – Fokus August: Recht auf Beteiligung, Meinungs- und Informationsfreiheit

03/08/2023

Kinder dürfen sich eine Meinung bilden und sie frei äußern. Sie haben außerdem ein Recht darauf, dass diese gehört und berücksichtigt wird.

Die Rechte auf Beteiligung, Meinungsäußerung und Informationsfreiheit sind in den Artikeln 12 und 13 der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten.

Um diesen Kinderrechten mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen, fördert Aktion Hilfe für Kinder e. V. unter anderem Organisationen und Projekte, die sich dafür einsetzen. Zum Beispiel die Kinderstadt Bremopolis oder das Kinderrechte-Büro in Bremen.

Bildquelle: Adobe Stock – Robert Kneschke

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